Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht beschlägt die Schädigung von Dritten und deren Schadensdeckung (Herstellung des vormaligen Vermögensstandes), wobei natürlich beim potentiellen Schädiger vorauslaufend Versicherungsverträge geschlossen worden sein müssen, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zu prüfen waren, Prämienverhandlungen zu führen waren und im Schadenfall die Schadenanzeige einzureichen ist oder die Abwehrleistungen des Versicherers zu erbringen sind, ganz im Gegensatz zum Geschädigten, der, sofern und soweit er, wie bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung einen direkten Deckungsanspruch hat, seine Ansprüche beim Versicherer und / oder Schädiger geltend machen will
Linkvezeichnis zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht
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