Das Kollisionsrecht ist in der Schweiz geregelt durch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG), durch Staatsverträge, insbesondere das sog. Lugano Übereinkommen (LugÜ) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von Entscheidungen, die Haager Abkommen und das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht), die Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit
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