Das Notariatswesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Kantonal unterschiedlich ist die Amtsträger-Ordnung (Amtsnotariat, Berufsnotariat oder Mischformen). Ernennung, Berufs- und Standesregeln, Zuständigkeiten, Honorierung, Haftung und Aufsicht werden durch kantonale Erlasse bestimmt. Die Beurkundungsgeschäfte werden primär durch Bundesrecht, subsidiär aber auch durch kantonales Recht bestimmt und normiert.
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