Der Arrest ist die vom Gläubiger veranlasste amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners (Vermögensblockierung) im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung
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Der Arrest ist die vom Gläubiger veranlasste amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners (Vermögensblockierung) im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung