Bei Strassenverkehrsdelikten ist zu unterscheiden in die Strafahndung nach Strafrecht (Strafrichter oder – für den Fall des Ordnungsbussenverfahrens – das Stadtrichteramt, der Statthalter (oder wie er auch immer benamst ist), und in administrative Massnahmen (Verwarnung oder Führerausweisentzug, Entzugsdauer nach Schwere der Widerhandlung, etc.) (Amt für Administrativmassnahmen (AMA))