Der Auftrag (OR 394 – OR 406) beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten, die ihm übertragenen Geschäfte und Dienste vertragsgemäss bzw. sorgfältig für den Auftraggeber zu erledigen
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Der Auftrag (OR 394 – OR 406) beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten, die ihm übertragenen Geschäfte und Dienste vertragsgemäss bzw. sorgfältig für den Auftraggeber zu erledigen