LAWINFO

Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht

QR Code

Fokus Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht

Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht
Stichworte:
Ehe, Familie, Kindsrecht, Konkubinat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Familienrecht

Das Familienrecht, geregelt in den ZGB 90 bis ZGB 456, ist unterteilt in das Eherecht, eingetragene Partnerschaft, das Verwandtschaftsrecht und das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Ehe

Das Eherecht normiert die Eheschliessung, Allgemeine Wirkungen der Ehe, das Ehegüterrecht und die Ehescheidung, einschliesslich güterrechtlicher Auseinandersetzung, Vorsorgeausgleich und Unterhalt

Konkubinat

Das Konkubinat ist eine nicht gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft, bei der man die Ehe-Vor- und -Nachteile abzuwägen hat, mit Vorteil in einem Konkubinatsvertrag das Zusammenleben selber normiert und festhält, wer die Wohnung mietet oder kauft, „wem was gehört“ und alle Elemente, die der Gesetzgeber für Ehepartner gesetzlich regelt, individuell klärt bzw. sicherstellt (Arbeit für den Partner, Vorsorge für den Fall der Krankheit oder des Unfalls des Lebenspartners, Nachlassplanung (Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag (ev. Erbverzicht der Eltern beider Partner), unter Berücksichtigung der Erbschafts- und Schenkungssteuern), gemeinsame Kinder, Namensgebung, Kinderunterhaltsvereinbarung und Besuchsrecht, gemeinsame elterliche Sorge, Partnerwegzug (ins Ausland), Trennung (Auflösung des Konkubinats) uam.

Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare haben unter dem Begriff „eingetragene Partnerschaft“ einen Zivilstand, mit welchem Sie ihre Partnerschaft im Zivilstandsregister eintragen lassen können und für ihre Lebens- und Rechtsbereiche gleiche oder ähnliche Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare begründen können.

Verwandtschaftsrecht / Kindesrecht

Im Verwandtschaftsverhältnis bzw. Kindesrecht werden die Entstehung und die Wirkungen des Kindesverhältnisses, einschliesslich des Vorsorgeausgleichs und des Kindesunterhaltsrechts (Betreuungsunterhalt) sowie die zentralen Fragen der elterlichen Sorge und Obhut geregelt; abgerundet wird das Verwandtschaftsrecht durch die Grundlagen der Unterstützungspflicht, der Hausgewalt und des Familienvermögens

Kinds- und Erwachsenenschutz

Der Kindes- und Erwachsenenschutz hat das Wohl und den Schutz von hilfsbedürftigen Personen zu gewährleisten.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.